Fortbildungspflicht Apothekerinnen und Apotheker
Wer als Apothekerin oder Apotheker in der Schweiz arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, sich laufend fortzubilden. Seit 2018 gilt, wer eigenverantwortlich arbeiten will oder spezifische Dienstleistungen wie z. B. Impfen erbringen will, braucht zusätzlich einen anerkannten Weiterbildungstitel.
Verantwortliche Organisationen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt den gesetzlichen Rahmen und mandatiert das Institut FPH, die Details von Weiter- und Fortbildung festzulegen und zu managen.
Die Kantonsapotheker prüfen im Rahmen von Bewilligungen und Inspektionen, ob einzelne Apothekerinnen und Apotheker ihre Fortbildungspflicht erfüllen und stützen sich dabei oft auf die Vorgaben von FPH.
Weiterführende Informationen und Links
- Pharmazeutische Fortbildungsordnung des Instituts FPH (FBO)
- Fortbildungsprogramm in Offizinpharmazie von FPH Offizin
- Fortbildungsprogramm in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie von FPH Spital
Fortbildungspflicht
In der Schweiz sind FPH-Punkte die Masseinheit des Umfangs einer Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker. Eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten entspricht 6.25 FPH-Punkten. Für Fortbildungspflicht und -umfang der verschiedenen Berufsgruppen gelten:
- Die allgemeine Fortbildung wird von den Kantonsapothekerinnen/-apothekern kontrolliert. Sie gilt für alle Apothekerinnen/Apotheker. Als Empfehlung gelten 200 FPH-Punkte pro Jahr.
- Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen/-träger Fachapothekerin/-apotheker in Offizinpharmazie: Es sind 200 FPH-Punkte "kollektives Lernen" pro Kalenderjahr nachzuweisen. FPH-anerkannte Kurse gelten als kollektives Lernen. Die weiteren 300 FPH-Punkte fürs individuelle Lernen liegen in der Eigenverantwortung.
- Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen/-träger des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme: Es sind alle drei Jahre 25 FPH-Punkte entsprechend akkreditierter Fortbildung (meist Impf-Refresher genannt) nachzuweisen. Diese Punkte sind an andere Fortbildungspflichten anrechenbar.
- Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen/-träger des Fähigkeitsausweises FPH Anamnese in der Grundversorgung: Es sind jedes Jahr 25 FPH-Punkte entsprechend akkreditierter Fortbildung (meist Anamnese-Refresher genannt) nachzuweisen. Diese Punkte sind an andere Fortbildungspflichten anrechenbar.
Anerkennung Fortbildungsangebote von online academy
online academy Lerninhalte sind primär als Fortbildung anerkannt. Ausgewählte Lerninhalte sind für die Weiterbildung anerkannt. Die genauen Akkreditierungsdetails jedes Lerninhaltes sind direkt beim entsprechenden Lerninhalt in der Übersicht unter "Akkreditierung" aufgeführt.
Anerkennung bei FPH Offizin
Alle Lerninhalte der online academy sind bei FPH Offizin für die Fortbildung anerkannt.
- Das Jahresabo dient der allgemeinen Fortbildungspflicht und der Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen und -träger Fachapotheker/Fachapothekerin in Offizinpharmazie.
- Der Impf-Refresher deckt die gesamte Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen und -träger des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme ab.
- Der Anamnese-Refresher deckt die gesamte Fortbildungspflicht für Titelträgerinnen und -träger des Fähigkeitsausweises FPH Anamnese in der Grundversorgung ab.
Apotheker und Apothekerinnen können können sich für den erfolgreichen Abschluss von Lerninhalten FPH-Punkte gutschreiben lassen. FPH Offizin rechnet diese FPH-Punkte in der Kategorie "Kontaktstudium" als "kontrolliertes Fernstudium" (nicht-synchrone Veranstaltungen) im Umfang von maximal 150 FPH-Punkten pro Jahr an.
Übermittlung Ihrer FPH-Punkte auf die FPH Bildungsplattform
Damit wir Ihre FPH-Punkte für Lerninhalte der online academy auf die FPH Bildungsplattform gutschreiben können, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich für die entsprechenden Lerninhalte das Zertifikat ausstellen.
Anschliessend übertragen wir monatlich (jeweils zu Beginn eines Monates für den vergangenen Monat) die FPH-Punkte auf die FPH Bildungsplattform.
Anerkennung bei FPH Spital (GSASA)
online academy wurde im Januar 2005 ins Fortbildungsprogramm der Gesellschaft schweizerischer Amts- und Spitalapotheker GSASA aufgenommen. Spital- und Amtsapotheker können sich für den erfolgreichen Abschluss von ausgewählten Lerninhalten Fortbildungspunkte gutschreiben lassen.
Anerkennung in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie
Die von der FPH Spital anerkannten Lerninhalte der online academy können der Agenda auf der Webseite der GSASA unter folgendem Link entnommen werden: