Liste B+

Apotheker:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel direkt abgeben. Seit dem Inkrafttreten der Revisionen des Heilmittelgesetzes (HMG) und der Arzneimittelverordnung am 1. Januar 2019 veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Liste (sogenannte Liste B+) mit den betreffenden Indikationen und Arzneimitteln zur Behandlung von häufig auftretenden Erkrankungen.

Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Quelle: BAG)

Das BAG aktualisiert und veröffentlicht regelmässig die aktuelle Liste der Arzneimittel.

Aktuelle Liste der Arzneimittel (Stand 07/21)

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